Daniel gegen Googliath - 4:0
Vor einigen Jahren hatte ein deutscher Entwickler namens Daniel Giersch eine gute Idee - ein hybrides eMail-System, dass das Beste aus den Welten eMail und herkömmlicher Post verbinden sollte. Er nannte diesen Dienst G-Mail. Lange, ehe Google auf die Idee kam, sein G-Mail auf den Markt zu bringen.
Inzwischen kam Google auf die Idee und verlangte nun von Giersch, den Namen G-Mail freizugeben. Was Giersch jedoch nicht einsah, hatte er doch die älteren Rechte. So kam es zu einem Prozess. Und zu noch einem und zu ... Insgesamt waren vier Prozesse und alle gewann Giersch. Und dies nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Länden wie z.B. Österreich. Die Rechtslage zugunsten von Giersch sei so eindeutig, berichtet PC-Welt in ihrem Online-Artikel, dass der Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht nicht einmal eine Revision beim BGH zugelassen hat. Google prüfe nun, ob es dennoch auf eine Zulassung der Revision beim BGH klagen wolle. Gleichzeitig wurde der Vorwurf seitens der Verteidiger Gierschs laut, Google würde seinen Mandanten in anderen Ländern mit Klagen überziehen, um ihn in Deutschland zum Einlenken zu bewegen. Dieser Vorwurf wird von Google zurückgewiesen.