Framing bei legaler Quelle legal
Ein wichtiges Urteil aus Karlsruhe: Framing (also das Einbetten eines Inhalts aus einer anderen Seite in einem eigenen Frame) stellt keine Urheberrechtsverletzung dar!
Zu beachten ist jedoch, dass dies nur dann gilt, wenn das Recht zur Veröffentlichung bei jenem liegt, der das Video, Bild oder den Song bei YouTube etc. eingestellt hat.
Beispiel:
Amy MacDonald stellt auf ihrer YouRube-Seite ein Video bereit. Like ich es und lasse es auf meiner Facebook-Seite anzeigen, ist es KEIN Verstoß gegen das Urheberrecht, denn es wurde nicht auf meine Seite kopiert, sondern liegt weiterhin bei YouTube; es ist nur ein Link mit Abspielmöglichkeit.
Kopiert ein Fan das Video, stellt die Kopie ein und ich like und binde es bei Facebook ein, IST es ein Verstoß, denn schon die Quelle ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
In Zukunft ist man also auf der sicheren Seite, wenn man Medien aus offiziellen Quellen einbindet. Bei nicht-offiziellen Quellen freut sich hingegen die niedrigste Lebensform auf diesem Planeten, der Abmahn-Anwalt!