Gebt mir Nazis!
Nein, wir hier bei PEGU sind keine Anhänger rechter Ideologien und nein, wir wählen nicht die NPD. Darum geht es in diesem Beitrag auch gar nicht. Es geht nämlich um Wolfenstein: The New Order!
Nennt man staatlichen Zensoren - auch Jugendschützern genannt - das Spiel 'Wolfenstein', dann zückten sie sofort ihre virtuellen Scheren und rufen nach Verboten, Verhaftungen und lebenslangem Kerker für die Händler.
Mindestens!
Grund des Hasses deutscher Tugendwächter auf Wolfenstein ist die Verwendung von Nazis und entsprechender Symbole in dem Spiel. Das führte schon bei früheren Spielen der Reihe zu Verboten. Schließlich darf das Hakenkreuz nicht verbreitet werden, es fällt unter § 86 des StGB.
Wirklich?
Theoretisch könnte man dem zustimmen, denn im Absatz 1 heißt es:
(1) Wer Propagandamittel
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Damit wäre alles gesagt, die Jugendschützer könnten sich zurück lehnen und das Spiel auf dem Scheiterhaufen alter Erinnerungen verbrennen.
Die Macher des Spiels wissen natürlich um diesen Paragrafen und ersetzen die Hakenkreuze brav durch ungefährliche Symbole, aus den Nazis wird "Das Regime".
Blöd nur, dass § 86 ein paar weitere Absätze enthält! Denn weiter heißt es da:
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Ach was?
Schauen wir uns einmal das neue Wolfenstein an, dann erkennen wir zwei Dinge. Zum einen sind die Nazis die Schurken und der Held ist bestrebt, möglichst viele von ihnen zur Hölle zu schicken. Keinesfalls werden die Nazis glorifiziert; im Gegenteil. Sie sind das Übel schlechthin und es geht um deren Vernichtung.
Zum anderen kann man ein Computerspiel sehr wohl als Kunst verstehen.
Aber selbst wenn man dem Spiel keine "Kunst" zubilligt, kann es problemlos in Deutschland verkauft werden, denn es unternimmt nicht den Versuch, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzuheben. Im Gegenteil, der Spieler versucht, sie zu erhalten. Die Darstellung der Nazis als Schurken kann daher als Protest gegen diese Gesinnung angesehen werden und dient damit wohl auch der Abwehr.
Ich möchte an dieser Stelle auf das Urteil des BGH im Falle eines Versandhändlers hinweisen, der diverse Artikel mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuze im Angebot hatte und in erster Instanz vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden war - was damals zu einem ziemlichen Protest auch bei der Politik führte.
Der BGH sprach den Händler frei, weil ...
... eine Hakenkreuzdarstellung, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt,“ dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht widerspreche und daher von § 86a StGB nicht erfasst werde.
Wenn man alle Träger solcher Symbole töten muss, weil sie das Übel schlechthin sind, dann ist dies mindestens ebenso eindeutig!
Daher meine Forderung: Gebt mir Nazis, die ich zur Hölle schicken kann! Gebt mir nicht ein anonymes "Regime", zu dem ich keinen Bezug habe. Lasst mich Nazis töten, denn die Nazis haben sehr viel Leid über uns gebracht. Also möchte ich sie verdammt noch mal erschießen, in die Luft sprengen, zerquetschen, überfahren und tun, was immer mich das Spiel tun lässt, um sie auszulöschen.
Ganz abgesehen davon will ich Spiele spielen, wie sie gedacht und gemacht wurden.
Und ja, ich weiß, dass ich das Spiel über Import bekommen kann. Aber ich will es verdammt noch mal bei Saturn um die Ecke kaufen. Denn dort gehört die Originalfassung hin!
(Hinweis: Wir sind keine Rechtsanwälte. Unsere Auffassung ist daher die von Computerexperten, nicht von Rechtsexperten!)