Leistungsschutzrecht
Schaut man sich die Branchen an, hört man eine besonders laut wimmern - die Verlage.
Das Leben, so könnte man meinen, ist ganz schön ungerecht zu ihnen. Es benachteiligt sie, wo es nur geht. Die Absatzzahlen im Kiosk und bei den Abos gehen zurück und mit ihren Webauftritten lässt sich nur schwer Geld verdienen. Eine Bezahlschranke ist vielfach nicht der Weisheit letzter Schluss, denn zu groß ist das Angebot freier Informationen.
Kein Wunder also, dass sich die Verlage etwas Besonderes ausgedacht haben - jeder, der ihre Artikel nutzt, um damit Geld zu verdienen, soll zahlen.
Seit Jahren laufen sie zur Regierung und betteln, diese möge endlich das Leistungsschutzrecht einführen. Damit soll Google gezwungen werden, für Anreißer der News, die dann auf das Angebot der Verlage verlinken, zu zahlen.
Aber auch jeder andere, der einen winzigen Teil eines Artikels nutzt, soll bitte in die Tasche greifen und die darbenden Verlage füttern.
Und es wird noch schlimmer - selbst Überschriften sollen bereits geschützt sein. Somit fallen sogar Links weg, denn diese enthalten nicht selten eben jene Überschrift.
In meinen Augen eine ziemlich bescheuerte Idee.
Denn ganz ehrlich - die Verlage brauchen Google und andere Verteiler sehr viel dringender, als Google die deutschen Verlage braucht. Werden Focus, Stern und Spiegel nicht mehr bei Google gefunden, bleiben die Zugriffe aus und das Leistungsschutzrecht tritt jenen, die es nun unbedingt wollen, mit Anlauf in den Arsch.
Und auch der "Teilen"-Button bei Facebook macht keinen Sinn mehr; keiner wird einen Artikel auf seine Facebook-Seite nehmen, wenn der Verlag dafür eine Rechnung schicken würde.
Die Verlage laufen seit Jahren der Zeit hinterher. Sie haben keinen Weg gefunden, im Internetzeitalter zu bestehen. Nun erhoffen sie sich auf Gesetzesebene Hilfe. Aber die wird zum Rohrkrepierer werden. Es gibt unzählige Medien in den Weiten des Webs und viele davon stammen nicht aus Deutschland.
Wenn die deutschen Verlage also unbedingt aus den Suchmaschinen verschwinden wollen …
Eine Hoffnung besteht jedoch für sie - das Bundesverfassungsgericht. Schon jetzt zweifeln Experten an der Zulässigkeit des Gesetzes.
Aber bis Karlsruhe das Gesetz kassiert, gewinnt zumindest eine Gruppe bei diesem Spiel um Geld und Zugriffe: Die Abmahnanwälte. Denn die reiben sich schon die Hände …