Springers schleichende Niederlage - Akt 2
Ich beginne diesen Artikel mit den Worten eines Drachen aus dem Spiel "The Elder Scrolls 5: Skyrim": "Es ist weise zu erkennen, wenn man nur eine Wahl hat!"
Genau das musste nun auch Springer erkennen.
Gemeinsam mit Burda setzte Springer das umstrittene Leistungsschutzrecht durch, das den Verlagen ermöglichen soll, Google zur Kasse zu bitten.
Nun wissen wir ja, dass dieses Gesetz im Grunde völlig sinnlos ist, denn zum einen sind kleinste Ausschnitte noch immer kostenlos, zum anderen weiß niemand, wie viele Zeichen damit gemeint sind. Wahrscheinlich aber muss Google bei der jetzigen Umsetzung durch Google News nicht zahlen.
Wie dem auch sei – Google drehte den Spieß um und schickte den Verlagen eine Einverständniserklärung, die diese bis 1. August unterzeichnen müssen. Sie geben damit ihr Einverständnis, weiterhin bei Google News gelistet zu bleiben. Wer nicht unterzeichnet, fliegt raus.
Springer ließ sich Zeit, hat nun aber laut Meedia unterschrieben. Natürlich nicht einfach so; man wäre nicht Springer, würde man nicht markige Worte machen. Und so heißt es:
[…] erteilt die Axel Springer AG der Google Germany GmbH ein Opt-in zur Nutzung ihrer Inhalte in Form von Textauszügen, allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht.[…]
Das ist zwar nett, wird Springer am Ende nichts nutzen. Sie können anerkennen, was sie wollen - Google sitzt am längeren Hebel, denn eine Auslistung können sie sich nicht leisten. Woher sollen sie sonst auch den Traffic bekommen; vor allem nun, da sie verstärkt auf Online-Präsenz setzen?
Google ist mit dem Gesetz, das ebenfalls am 1. August gültig wird, ohnehin in einer guten Position. Sie können die Länge des Textes so anpassen, dass sie nichts zahlen müssen. Und weder Springer noch Burda können etwas dagegen tun.
Somit wurde Phase zwei der Niederlage von Springer und Co eingeläutet. Phase 3 wird kommen, wenn das gesetz greift und Google am Ende doch keinen müden Cent für eine Leistung zahlt, die auch in hohem Maße den Verlagen hilft.