Wegweisendes Urteil mit Fallen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Verkauf von Softwarelizenzen zulässig ist. Damit widersprach er überraschend der deutschen Rechtsprechung und macht im Grunde den Weg frei für einen munteren Gebrauchthandel von Download-Software.
Es gibt jedoch Hürden, die eben diesem munteren Markt im Wege stehen.
So bezieht sich das Urteil lediglich auf Lizenzen mit unbegrenzter Nutzung. Weiterhin sind Streaming-Inhalte ausgeschlossen.
Vor allem, und das ist das Wichtigste, wurde in dem Urteil nicht festgelegt, dass DRM-Maßnahmen und Kopierschutzvorrichtungen geknackt werden dürfen. Laut europäischem Recht ist das verboten, so dass man seine Software nicht verkaufen kann, wenn sie entsprechend geschützt ist.
Interessant ist es dennoch. Wie zum Beispiel sieht es mit Steam-Spielen aus und wie verhält sich das Recht bei Spielen, die durch eine Aktivierung an einen Account gebunden sind? Muss Steam eine Aktivierung löschen, wenn man ein Spiel verkaufen will, z. B. Skyrim?
Das Urteil des EuGH ist sicherlich ein wichtiger Schritt in dieser unruhigen Zeit. Aber weitere sind notwendig, damit der Verbraucher auch tatsächlich zu seinem Recht kommt.
Ich denke, hier sind spannende Fragen zu beantworten …
Golem hat sich übrigens in diesem Beitrag intensiv mit der Thematik befasst: Was das EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware bedeutet.