WhatsApp: Zu früh entwarnt?
Erst gab es Aufregung um WhatsApp, dann wurde sehr schnell Entwarnung gegeben. Bei genauerem Hinsehen meiner Meinung nach jedoch zu früh!
Um was ging es?
In einem Artikel behauptete das Handelsblatt, Nutzer von WhatsApp würden die Rechte an den Inhalten ihrer Nachrichten an den Dienst abtreten.
Was schnell für Wirbel sorgte, wurde dann aber relativiert - es geht in der entsprechenden AGB-Klausel nur um den Status und das darin enthaltene Bild.
Sofort setzte Aufatmen ein. Zumal sich rasch der Glauibe verbreitete, dass WhatsApp diese Rechte brauche, um den Status überhaupt anzeigen zu können.
Aber diese Entwarnung und das damit verbundene Abwinken sind völlig fehl am Platz, schaut man sich die entsprechende Stelle der AGBs an.
Ich zitiere:
However, by submitting the Status Submissions to WhatsApp, you hereby grant WhatsApp a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Status Submissions in connection with the WhatsApp Service and WhatsApp's (and its successor's) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the WhatsApp Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels. You also hereby grant each subscriber to your status on the WhatsApp Service a non-exclusive license to access your Status Submissions through the Service. The foregoing license granted by you terminates once you remove or delete a Status Submission from the WhatsApp Service.
Übersetzt und zusammengefasst heißt es dort:
Bei der Übermittlung des Status räumt man WhatsApp die Rechte ein, die Status-Inhalte weltweit, kostenfrei, nicht-exklusiv zu nutzen, zu verteilen und Derivate davon anzufertigen und auch diese auf die gleiche Weise zu nutzen.
Diese Rechte gelten sowohl den WhatsApp Service als auch für das Unternehmen sowie - falls zutreffen - Nachfolgeunternehmen. Außerdem darf WhatsApp diese Rechte wiederum an andere weitergeben. Wahrgenommen werden können diese Rechte ohne Einschränkung auch für Werbezwecke!
Das alles geht weit über die tatsächlich notwendige Rechteeinräumung hinaus; es gibt also keinen Grund, voreilig abzuwinken und zu beruhigen. Im Gegenteil - es gibt den berichtigten Grund zu fragen, warum bitte WhatsApp mit meinem Status sein Geschäft bewerben will und welche Derivate denn da angefertigt werden, wer alles die Rechte von WhatsApp erhält und wieso nahezu alle Fachmedien diese Fragen nicht gestellt haben!